Inhalt:
Ausweisdokumente für Kinder
Kinderreisepass - Bundespersonalausweis - ePass
Achtung: Aktuelle Pressemitteilung des Bundesministerium des Innern:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ab dem 26. Juni 2012 ungültig!!!
Zu der Pressemitteilung des BMI geht es hier.
Unterschriften der Eltern
Grundsätzlich müssen bei Antragsstellung von Ausweisdokumenten bei Kindern/Jugendlichen die sorgeberechtigten Eltern eine Einverständniserklärung unterschreiben.
Im Falle einer gemeinsamen Sorgeberechtigung also auch beide Elternteile. Wenn ein Elternteil bei der Antragsstellung verhindert sein sollte, können Sie sich hier die Einverständniserklärung ausdrucken. Einverständniserklärung
Kinderreisepass
Die umfangreichen Änderungen im Personalausweisgesetz und Passgesetz der vergangenen Jahre, führte auch zu erheblichen Änderungen zur Ausweismöglichkeit
für Kinder.
Der (grüne) Kinderausweis wurde durch den dunkelroten Kinderreisepass ersetzt. Dieser neue Kinderreisepass ähnelt in Form und Farbe dem normalen ePass.
Da der Pass direkt von der Passbehörde ausgestellt wird, enthält er natürlich keinen Chip auf dem z. B. biometrisches Foto oder Fingerabdrücke auslesbar wären.
Der Pass wird aber - egal welches Alter das Kind hat - nur mit einem richtigen Passfoto ausgefertigt. Ab 6 Jahren kann; ab 10 Jahren muss das Kind den Pass selbst unterschreiben. Die Erstausstellung beläuft sich auf eine Gültigkeit von maximal 6 Jahren. Danach kann der Pass verlängert werden bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (früher 16. LJ).
Ob für eine geplante Auslandsreise ein Kinderreisepass ausreicht, oder ob auch für das Kind ein ePass beantragt werden muss, bestimmen die Einreisebestimmungen des Urlaubslandes. Informationen hierüber kann Ihnen das Reisebüro geben oder sind beim
Auswärtigen Amt unter folgendem Link einzusehen: Auswärtiges Amt.
Bundespersonalausweis
Da der Kinderreisepass nur noch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt bzw. verlängert wird, können nun Jugendliche ab 12 Jahren einen Antrag auf Ausstellung des neuen Bundespersonalausweises stellen. Hierzu wird auf jeden Fall ein Foto gefordert, das den Anforderungen biometrischer Merkmale entspricht.
Der/die Jugendliche muss den Antrag selbst unterschreiben. Auf Wunsch können auch die Fingerabdrücke gescannt werden. Grundsätzlich ist ID-Funktion bis zum vollendeten 16. LJ gesperrt. Da aber der neue Bundespersonalausweis (bis zur Vollendung des 24. LJ) eine Laufzeit von 6 Jahren hat, kann der/die Jugendliche ab 16 Jahren dann entscheiden, ob die ID-Funktion genutzt werden soll oder nicht. Diese Freischaltung erfolgt nur, wenn der PIN-Brief, den von der Bundesdruckerei zugesandt wird, beim Passamt vorgelegt wird.
ePass
Wie bereits erwähnt, sind die Einreisebestimmungen der Länder maßgeblich dafür, welches Einreisedokument Ihr Kind benötigt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Ein Kinderreisepass wird direkt in der Verwaltung ausgestellt und kann auch gleich mitgenommen werden. Der Personalausweis und Reisepass werden von der Bundes-druckerei in Berlin ausgestellt. Dauer: ca 3 Wochen.
Folgende Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten:
Gebühren für ePass und Kinderreisepass
Gebühren für Bundespersonalausweis
